Tierschutzgesetz

Erlaubnis nach § 11 des Tierschutzgesetzes

Auf meinen Antrag hin wurde meine Zuchtstätte von Orcamou vom Veterinäramt amtstierärztlich begutachtet, meine Zuverlässigkeit (Nachweis durch Erbringung eines polizeilichen Führungszeugnisses) und Sachkunde überprüft, mit dem Ergebnis, dass ich alle Voraussetzungen erfülle, die für die staatlich anerkannte Genehmigung der Erlaubnis zum Züchten von Hunden gemäß § 11 des Tierschutzgesetzes erforderlich ist. Insgesamt erhielten wir die Bestnote vorzüglich. Die Erlaubnis wurde mir daraufhin erteilt.
Da es 2022 Änderungen im Tierschutzgesetz gab, insbesondere im Hinblick auf Qualzuchten, hatte ich auch im Gegensatz zu früheren Erlaubnisinhabern die Auflage vom Veterinäramt, zahlreiche Erbuntersuchungen bei meinen Zuchthunden durchführen lassen zu müssen. Dies wird in meiner Erlaubnis auch angeführt.